Die Feuerwehr Niederwalluf kann mit dem Kauf eines neuen Fahrzeug einem so genannten GW-L (Gerätewagen Logistik) den Brandschutz und die Hilfeleistung in der Gemeinde Walluf deutlich verbessern.
12.03.2012 Die ersten Bilder vom GW-L ( zur Zeit noch bei der Ausbaufirma)



23.02.2012 Lieferung von verschiedenen Materialen für den GW-L gekauft durch den Verein Freiwillige Feuerwehr Niederwalluf
23.02.2012: Erste Besprechung mit der Beklebungsfirma
30.01.2012: Auslieferung des Fahrgestells an die Ausbaufirma Hartmann in Alsfeld
Januar 2012: Bestellung von Gerätschaften vom Verein Feuerwehr Niederwalluf für den GW-L
Dezember 2011: Ausschreibung an verschiedene Firmen für Materialbeschaffung durch den Verein
November 2011: Auswertung der Ausschreibung ; Bestellung Fahrgestell bei der Firma Mercedes ; erste Baubesprechung mit der Aufbaufirma Firma Hartmann Alsfeld

Januar 2011: Besichtigung GW-L 1 Weiterstadt
2010: Spendenaktion durch den Verein für den GW-L
2009: erste Ansparrate durch die Gemeinde
2009: Vorstellung eines GW-L 2 anlässlich der Haushaltsberatung der Gemeinde Walluf durch den damaligen Gemeindebrandinspektor M.Martin
Februar 2008: erstmalige Forderung durch den Vereinsvorsitzenden O.Schütz nach einer Verbesserung und den modernen Anforderungen entsprechenden Ergänzung des Fuhrparks der Wallufer Weheren um einen GW-L
Auszug aus Wikipedia über Gerätewagen Logistik:
Der Gerätewagen Logistik (GW-L 1 bzw. GW-L 2) ist ein Fahrzeug zum Transport von Material, das zum Bewältigen verschiedener Einsatzlagen benötigt wird. Es ist in zwei Größen seit April 2005 genormt. Zwischenzeitlich wurde zur Anpassung an die Abgasbestimmungen und wegen einer besseren Achslastverteilung in der Norm eine Anpassung der Längen vorgenommen. Aufgaben des GW-L sind die Einsatzstellenversorgung mit Geräten und Materialien, die Beseitigen von Gefahrgut mit dem Modul „Gefahrgut“ und die Löschwasserversorgung mit dem Modul „Wasserversorgung“ (nur GW-L 2, Ersatz des Schlauchwagens 2000 mit Truppbesatzung).[2]
Der Gerätewagen Logistik 1 besitzt ein handelsübliches Fahrgestell der Kraftfahrzeuggewichtsklasse „Leicht“ mit Straßenantrieb und möglichst Differentialsperre und eine Ladefläche mit Plane oder einem Kofferaufbau. Am Heck des Fahrzeuges muss eine Ladebordwand mit einer Mindestnutzlast von 750 Kilogramm vorhanden sein. Auf der Ladefläche müssen zudem mindestens sechs Rollcontainer oder Gitterboxen transportiert werden können. Die Nutzlast des Fahrzeuges muss mindestens 2.000 kg betragen. Die Besatzung besteht entweder aus einem Trupp oder einer Staffel.
Gerätewagen Logistik 2
Der Gerätewagen Logistik 2 besitzt ein handelsübliches Lkw-Fahrgestell Kraftfahrzeuggewichtsklasse „Mittel “mit Allradantrieb und Single-Bereifung; die Norm empfiehlt ein vollautomatisches Getriebe. Der Aufbau besteht aus einer Ladefläche mit einer Plane und einer Ladebordwand, deren Mindestnutzlast 1.500 Kilogramm beträgt. Zwischen Kabine und Pritsche muss ein Gerätekoffer vorhanden sein, um die in der Norm beschriebene Beladung unterzubringen. Auf der Ladefläche müssen zudem mindestens acht Rollcontainer oder Gitterboxen transportiert werden können. Es gibt verschiedene Rollwägen bzw. Gitterboxen, z.B. Rollw. Tragkraftspritze, Ölschaden, Lichtmast, Schlauch und weitere andere. Die Nutzlast des Fahrzeuges beträgt mindestens 4.000 kg. Die Besatzung besteht aus einer Staffel.
Die Fahrzeuge dürfen nicht länger als 8,3 m, nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 3,3 m sein.
Quelle Wikipedia:
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